Ocawa

Zurück zur Homepage
Ein zugängliches Internet für alle

Juristische Fragen

Das zunehmende Bewusstsein für das Thema Zugänglichkeit ist in den Ländern der Europäischen Union wie auch in den Vereinigten Staaten von Amerika offensichtlich. Die politischen Trends in den Regionen unterscheiden sich zwar, folgen aber dennoch einem Grundgedanken: Dass das Ziel ein gemeinsamer und rechtlich bindender Standard sein soll.

Natürlich ist die offizielle Domäne jeder Rechtsprechung zur Zugänglichkeit der öffentliche Sektor. Aber auch private Unternehmen folgen den Gesetzen freiwillig auf Grund der guten wirtschaftlichen Argumente zugunsten der Zugänglichkeit.

In neuerer Zeit schwappen diese Trends auch auf die Südhalbkugel, wo es bisher außer in Australien kaum organisierte Bemühungen um Webzugänglichkeit gegeben hat.

Unten finden Sie einige wichtige Aspekte des politischen Umfelds, in denen Zugänglichkeit momentan diskutiert wird.

Europäische Union

2001 legte die Europäische Kommission die Maßnahmen fest, die zur Verbesserung der Webzugänglichkeit für Behinderte ergriffen werden sollen. In dem Dokument (KOM 2001, 529) wird unter anderem festgelegt, dass die europäischen Institutionen und die 15 Mitgliedsstaaten bis Ende 2001 die Empfehlungen der Web Content Accessibility Guidelines der W3C erfüllen sollten.

Zur Verbesserung der Zugänglichkeit wurden zwei Arbeitsgruppen innerhalb der Unterkommission eEurope (die mit der Entwicklung im IT-Bereich beauftragt ist) gegründet; dies sind die Arbeitsgruppe zur eAccessibility und zum "Design für alle".

Die Arbeitsgruppe eAccessibility konzentriert sich hauptsächlich auf die Zugänglichkeit der Informationstechnologie und besteht aus Politikern und Experten aus den Mitgliedsstaaten. Diese Mitglieder tauschen Informationen hinsichtlich neuer Entwicklungen im Bereich unterstützende Technologie (einschließlich Webzugänglichkeit) aus. Schlussfolgerungen werden in den Berichten der Europäischen Kommission dokumentiert und führen zum Erlass der entsprechenden Gesetze.

Der E-Europe Maßnahmenplan von 2002 verpflichtet alle Webseiten der öffentlichen Hand der Mitgliedsstaaten dazu, für Behinderte zugänglich zu sein, was die Annahme der Empfehlungen der W3C/WAI zur Webseitenzugänglichkeit bestätigt.

Die Arbeitsgruppe "Design für alle" konzentriert sich darauf, eine technologische Nische zu schaffen, die sich direkt auf zugängliche Informationen richtet (wobei das zentrale Thema die Webzugänglichkeit ist). Dazu gehören die Einbeziehung der Standards zur Webzugänglichkeit und die Beratung der Kommission zu einem Rahmenregelwerk in der Europäischen Union.

Einige wichtige Daten sind:

28. May 2002: Der eEurope Maßnahmenplan, 2005: Die Europäische Kommission nimmt den "eEurope Maßnahmenplan 2005" an, der den formalen Ansatz erläutert, den die Europäische Kommission hinsichtlich Informationstechnologie bis 2005 übernehmen wird. Dieser Plan weist unter anderem auf die Notwendigkeit zur Übernahme der Richtlinien der W3C in den Mitgliedsstaaten hin. In der Zwischenzeit hat jeder Mitgliedsstaat die Zustimmung zu den Richtlinien formell erklärt.

13. Juni 2002: Das Europäische Parlament nimmt eine Resolution zur Verlängerung der Wirkung der offiziellen Kommunikation (KOM 2001, 539) an, die jedoch auch die Strenge der Zustimmung verstärkt, insbesondere: Schaffung von "Informationspunkten", an denen Beschwerden hinsichtlich der Nichteinhaltung der Richtlinien der W3C eingereicht werden können. Dadurch wird den Richtlinien der W3C ein zwingender Charakter für die Webseiten der EU und ihrer Mitgliedsstaaten gegeben.

Weitere Neuigkeiten zum Zustand der Zugänglichkeit finden Sie unter folgenden Links:

Vereinigte Staaten von Amerika

Nordamerika ist Europa bei den politischen Maßnahmen und Gesetzen zur Webzugänglichkeit um einige Jahre voraus. Ende 1998 wurde der Rehabilitation Act von 1973 um "Paragraph 508" ergänzt, der Positionsbestimmung der Bundesregierung zur Zugänglichkeit zur Informationstechnologie über das Web.

Auch wenn die Gesetzgebung in den USA nur für Bundesorganisationen gilt, wurde die Zugänglichkeit zu einem heißen Thema auf allen Verwaltungsebenen - von den Bundesstaaten bis zu den Städten und Bezirken.

Obwohl ein früheres Gerichtsverfahren die Bedeutung von Webzugänglichkeit im Privatsektor nicht begründen konnte (Gumson et al. vs. Southwest Airlines im Bundesstaat Florida), weisen neuere Ereignisse darauf hin, dass die Anwendung von Zugänglichkeitsnormen im Markt eine gute Idee sein könnte (siehe The State of New York vs. Ramada Franchise Systems, 2004.

Aktuelle Informationen zu Paragraph 508 :

Einen Entwicklungsverlauf finden Sie hier :

Machen Sie einen Zugänglichkeitstest

Konzept und Entwicklung : Urbilog